Für die d-Datei kommt die Fehlermeldung „Die Dienststelle X kann bei der Arbeitszeit X keinen Nachweis für die Personengruppe X ausstellen.“
Bitte überprüfen Sie bei der Person den Grad der Behinderung (GdB):
- Bei einem GdB von 50 oder mehr wird die Person mit SB1 (statt GL1) geschlüsselt. Die ausstellende Dienststelle eines Schwerbehindertenausweises kann nur das Versorgungsamt (Schlüssel: VA), das Amt für (Familie und) Soziales (Schlüssel: AFS) oder Sonstige/§ 152 Abs. 2 SGB IX (Schlüssel: BG) sein.
Bei einer Arbeitszeit von weniger als 18 Wochenstunden mit Zualssung der Agentur für Arbeit (Arbeitszeitschlüssel: 2) müssen die Daten des Zulassungsbescheids der Agentur für Arbeit angegeben werden: Ausstellende Dienststelle ist dann die Agentur für Arbeit (Schlüssel: AA). - Wenn die Person nur einen GdB von 30 oder 40 hat, ist sie nur als GL1 anrechenbar, wenn zusätzlich ein Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit vorliegt. In dem Fall ist die Dienststelle mit AA (für Agentur für Arbeit) zu schlüsseln und die Daten des Gleichstellungsbescheides müssen geliefert werden. Wenn kein Gleichstellungsbescheid vorliegt, ist die Person nicht anrechenbar!