Beim Datenimport aus Personalsoftware kommt in der d-Datei die Meldung „Der Eintrag ist einem unbekannten Betrieb zugeordnet. [...]“.
An jedem Personendatensatz in der d-Datei müssen sieben weitere Felder angefügt sein, deren Inhalte aus der a-Datei stammen:
Name1;Name2;Name3;InterneID;Strasse;PLZ;Ort
Die Inhalte dieser Felder müssen in der a-Datei (bzw. bei einem Einzelimport: in den Eingabemasken der Arbeitgeber-/Nebenbetrieb-Stammdaten) und der d-Datei genau identisch sein, da ansonsten die Zuordnung der Person zu dem jeweiligen Betrieb nicht möglich ist!
Abweichungen können sich ergeben z. B. wegen Abkürzungen: im Feld „Strasse“ steht in der a-Datei „Goethestr.“ und in der d-Datei „Goethestraße“. Auch Abweichungen durch die Schreibweise z. B. „ss“ oder „ß“ oder durch ein Leerzeichen zu viel / zu wenig bewirken, dass die Zuordnung nicht funktioniert.
Wenn die Felder in der a-Datei gefüllt sind, müssen sie auch in der d-Datei – mit gleichem Inhalt – gefüllt sein!