Wie werden Teilnehmer⁠/​innen an einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr behandelt?

Stellen von Personen in einem sozialen bzw. ökologischen Jahr  (FSJ/FÖJ) gelten nach § 156 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX nicht als Arbeitsplätze, weil die Teilnahme vorrangig durch am Gemeinwohl orientierte Beweggründe bestimmt ist und nicht in erster Linie dem Erwerb dient. Ihre Stellen werden in Spalte 1 aufgeführt und in Spalte 3 wieder abgezogen.

Sie zählen auch bei der Berechnung der Pflichtarbeitsplätze nicht mit.