Muss mit IW-Elan ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden?

Nein, es muss (und kann auch) kein Auftragsdatenverarbeitunsgvertrag (AVV) mit IW-Elan geschlossen werden. Denn das IW Köln stellt als Hersteller ausschließlich die Anwendung IW-Elan zur Verfügung: Die eingegebenen personenbezogenen Daten werden lokal beim Anwender in einer Datenbank des Browsercaches abgelegt. Erst beim elektronischen, SSL-verschlüsselten und https-gesicherten Versand (den der Nutzer / die Nutzerin aktiv aktivieren muss) werden die Daten an die Bundesagentur für Arbeit übertragen.

Als Hersteller von IW-Elan hat das IW Köln zu keiner Zeit Zugriff auf diese Daten und nimmt auch keinerlei Datenverarbeitung für den Anwender oder die Anwenderin vor!

Deswegen ist immer der Anwender / die Anwenderin im Sinne der Datenschutzgrundverordnung als „Verantwortlicher“ anzusehen und auch für die TOMs und deren Einhaltung zuständig.

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