Für die e-Datei kommt die Fehlermeldung "Das Bezahldatum liegt weder im Anzeigejahr noch im ersten Quartal des Folgejahres."
Im Anzeigejahr sind nur Werkstattaufträge anrechenbar, die im jeweiligen Anzeigejahr von der Werkstatt ausgeführt wurden und vom Arbeitgeber spätestens bis zum 31. März des Folgejahres bezahlt wurden.
Überprüfen Sie, ob das Bezahldatum korrekt ist.
Wenn der Auftrag nicht bis spätestens zum 31. März des Folgejahres bezahlt wurde, kann er weder im aktuellen Azeigejahr noch im folgenden Anzeigejahr auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden!