Wohin muss die fällige Ausgleichsabgabe gezahlt werden?
Für die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe sind die Integrations-/Inklusionsämter zuständig.
Arbeitgeber schicken ihre Schwerbehindertenanzeige zwar an die zuständige Agentur für Arbeit, aber die Zahlung der Ausgleichsabgabe ist bis zum 31. März des Folgejahres an das für den Arbeitgeber-Hauptsitz zuständige Integrations-/Inklusionsamt zu leisten. Bitte zahlen Sie nicht an die Agentur für Arbeit!
Die Überweisungsdaten des Integrations-/Inklusionsamtes werden in IW-Elan im Bereich "Arbeitgeber" > "2. Ausgleichsabgabe" > "Gesamtauswertung" angezeigt und können im Menü "Drucken" > "Überweisungsdaten" ausgedruckt werden.