Können Arbeitsplätze auch bei Nebenbetrieben erfasst werden?
Standardmäßig sollen die Arbeitsplätze beim Arbeitgeber im Bereich "Arbeitsplätze & Betriebstätigkeit" als Gesamtzahlen – also Arbeitgeber inkl. Nebenebetrieb(e) – erfasst werden: In diesem Fall beantworten Sie die Frage "Arbeitsplätze von zugeordneten Nebenbetrieben berücksichtigen?" über der Tabelle mit "nein".
Wenn Sie die Arbeitsplätze der Nebenbetriebe separat in dem jeweiligen Datensatz erfassen und beim Arbeitgeber summieren möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Erfassen Sie zunächst in der Tabelle beim Arbeitgeber nur die Arbeitsplätze des Arbeitgebers!
- Beantworten Sie danach die Frage über der Tabelle mit "ja".
- Erfassen Sie die Arbeitsplätze von Nebenbetrieben oder Dienststellen in dem jeweiligen Datensatz: "Startseite" > "Nebenbetrieb anlegen" oder "Nebenbetrieb öffnen" oder "Nebenbetrieb importieren" > Bereich "1. Daten > Arbeitsplätze & Betriebstätigkeit".
Wichtig: Der Nebenbetrieb muss dem Arbeitgeber zugeordnet sein: Bereich "1. Daten" > "Nebenbetrieb" im Feld "Arbeitgeber"!
In der Tabelle des Arbeitgebers werden dann die Gesamtzahlen angezeigt.
Achtung: Bitte stellen Sie vor der Abgabe der Anzeige unbedingt sicher, dass Sie die korrekte Zahl der Arbeitsplätze an die Agentur für Arbeit melden, da bei einer falsch berechneten Ausgleichsabgabe eine Korrektur notwendig ist und ggf. Säumniszuschläge anfallen!