Kann eine abgegebene Anzeige korrigiert werden?

Ja, abgegebene Anzeige können in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres korrigiert werden. 

Rufen Sie die Anzeige in der Browserversion auf – falls die Datenbank leer ist, spielen Sie die Sicherungsdatei wieder ein – und nehmen Sie die entsprechende Korrektur vor: Wenn Sie z. B. eine Person oder einen WfbM-Auftrag nachmelden möchten, ergänzen Sie die Person im Verzeichnis / den WfbM-Auftrag in der Anzeige. Kennzeichnen Sie die Anzeige vor dem erneuten elektronischen Versand im Bereich „3. Versand > Anzeigenkorrektur“ als solche.

Falls Sie eine Rückzahlung erwarten, tragen Sie bitte die IBAN des Arbeitgebers unter „1. Daten“ > „Arbeitgeber“ ein und nehmen Sie ggf. Kontakt mit dem zuständigen Integrationsamt auf.