Ist die Anzeige bei der Agentur für Arbeit angekommen?

Nach dem erfolgreichen elektronischen Versand der Anzeige an die Agentur für Arbeit bekommen Sie eine Empfansgbestätigung angezeigt: Dann können Sie davon ausgehen, dass die Anzeige bei der Agentur für Arbeit angekommen ist!

Speichern Sie die Bestätigung als PDF oder drucken Sie sich für Ihre Unterlagen aus – sie dient als Nachweis für die Abgabe der Anzeige.

Sie können die Empfangsbestätigung auch nachträglich aufrufen, um sie zu speichern bzw. zu drucken: Rufen Sie dazu die Anwendung noch einmal auf und öffnen Sie den Arbeitgeber. Im Menü „Drucken“ (oben rechts in der Kopfzeile) können Sie Empfangsbestätigung als PDF herunterladen.

Falls dieser Menüpunkt nicht aktiv ist, dann wurde die Anzeige sehr wahrscheinlich noch nicht versendet. Bitte gehen Sie dann in den Bereich „3. Versand“ und verschicken Sie die Anzeige elektronisch an die Agentur für Arbeit!

Um Säumniszuschläge zu vermeiden, vergessen Sie in keinem Fall, die Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrations-/Inklusionsamt zu zahlen – denn Sie bekommen keine separate Zahlungsaufforderung!

Die Hotline von IW-Elan kann leider keine Auskünfte zu versendeten Anzeigen erteilen! Bitte wenden Sie sich dafür unter der Rufnummer 0800 4 5555 20 an den Arbeitgeber-Service, der den Kontakt zum zuständigen Operativen Service SB-AV vermittelt.

Bei Fragen rund um die Zahlung der Ausgleichsabgabe wenden Sie sich bitte an das zuständige Integrations-/Inklusionsamt.