Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Browserversion
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen:
- Wie können die Daten aus IW-Elan 2023 (Java-basiert) in die Browserversion von IW-Elan 2024 übernommen werden?
- In der Java-basierten Version erscheint beim Erstellen der Transferdatei eine Fehlermeldung.
- Was ist der Unterschied zwischen Schwerbehinderung und Gleichstellung?
- Kann eine abgegebene Anzeige korrigiert werden?
- Muss mit IW-Elan ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden?
- Wie werden Arbeitgeber/innen behandelt?
- Wie werden Beschäftigte in Altersteilzeit behandelt?
- Wie werden Aushilfen behandelt?
- Wie werden Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) behandelt?
- Wie werden Mitarbeiter/innen mit Beschäftigungszuschuss behandelt?
- Wie werden Teilnehmer/innen an einer Einstiegsqualifizierung behandelt?
- Wie werden Personen in Unterstützter Beschäftigung behandelt?
- Wie werden Teilnehmer/innen an einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr behandelt?
- Können Lehrer/innen, die weniger als 18 Stunden unterrichten, in Spalte 3 von den Arbeitsplätzen abgezogen werden?
- Was ist der Unterschied zwischen Schwerbehinderung und Gleichstellung?
- Dürfen Mitarbeiter/innen, die weniger als 8 Wochen im Unternehmen beschäftigt waren, im Verzeichnis erfasst werden?
- Was bedeuten Mehrfachanrechnungen im Anzeigeverfahren?
- Wie werden schwerbehinderte Mitarbeiter/innen angerechnet, die gegen einen Herabsetzungsbescheid Klage eingelegt haben?
- Beim Datenimport aus Personalsoftware kommt in der d-Datei die Meldung „Der Eintrag ist einem unbekannten Betrieb zugeordnet. [...]“.
- Beim Datenimport aus Personalsoftware kommt in der d-Datei die Meldung „Die personenbezogenen Daten dieses Eintrags unterscheiden sich [...]"
- Für die d-Datei kommt die Fehlermeldung „Die Dienststelle X kann bei der Arbeitszeit X keinen Nachweis für die Personengruppe X ausstellen.“
- Für die e-Datei kommt die Fehlermeldung "Das Bezahldatum liegt weder im Anzeigejahr noch im ersten Quartal des Folgejahres."
- Können die Daten von Nebenbetrieben aus der Personalsoftware importiert werden?
- Wo werden die eingegebenen Daten gespeichert?
- Muss mit IW-Elan ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden?
- Liegt für IW-Elan ein IT-Sicherheitskonzept vor?
- Wurde für IW-Elan ein Penetrationstest / Pentest durchgeführt?
- Unterliegt IW-Elan dem Digital Operational Resilience Act (DORA)?
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Für technischen Support wenden Sie sich bitte an die Hotline von IW-Elan: telefonisch werktags von 8 bis 16:30 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 4981 804 oder per E-Mail an iw-elan@iwkoeln.de.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer 0800 / 4 5555 20. Dort wird Ihnen der Kontakt zum zuständigen Operativen Service SB-AV vermittelt.