Welche Voraussetzungen muss ich für die elektronische Anzeige erfüllen?

Um die Anzeige elektronisch zu verschicken, müssen eine Internetverbindung und ein Browser mit einer Verschlüsselungsstärke von mindestens 256bit vorhanden sein. Außerdem muss ein Drucker angeschlossen sein, der den Ausdruck der Empfangsbestätigung bzw. des Versandbelegs ermöglicht.

Seit dem Anzeigejahr 2021 ist es nicht mehr notwendig, den sog. Versandbeleg unterschrieben per Post an die Agentur für Arbeit zu schicken. Stattdessen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung zum Verbleib beim Arbeitgeber.
Bei älteren Anzeigejahren ist es weiterhin notwendig, den Versandbeleg unterschrieben per Post an die zuständige Agentur für Arbeit zu schicken!