Wie kann die Anzeige abgegeben werden?

Es gibt zwei Möglichkeiten der Abgabe:

  1. Die Anzeige kann elektronisch über das Internet verschickt werden. Seit dem Anzeigejahr 2021 ist es nicht mehr notwendig, den sog. Versandbeleg unterschrieben per Post an die Agentur für Arbeit zu schicken. Stattdessen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung zum Verbleib beim Arbeitgeber.
    Bei älteren Anzeigejahren ist es weiterhin notwendig, anschließend den Versandbeleg unterschrieben per Post an die zuständige Agentur für Arbeit zu schicken!
  2. Die Anzeige kann in zweifacher Ausfertigung komplett ausgedruckt und per Post verschickt werden.

Der Versand der Anzeige per CD-ROM ist seit dem Anzeigerverfahren 2016 (auch für alle vorherigen Anzeigejahre) nicht mehr möglich, da Anzeigen von externen Speichermedien aus sicherheitstechnischen Gründen von der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr weiterverarbeitet werden können. Alternativ zum elektronischen Versand können Sie die Anzeige ausdrucken und per Post an die zuständige Agentur für Arbeit schicken.