Meldung: "Could not find main class"

Ursache 1:
Auf dem Computer ist die Dateiendung .jar nicht mit der Java Plattform verknüpft oder Java ist nicht bzw. fehlerhaft installiert.

Lösung: Verknüpfung manuell herstellen
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Datei IW_Elan20[xx].jar und wählen „Öffnen mit“ und dann „Programm auswählen“. In der Programmliste sollte nun „Java ™ Platform SE binary“ angeboten werden. Wählen Sie diese aus und setzen Sie das Häkchen bei "Dateityp immer mit dem ausgewählten Programm öffnen".

Falls die Java-Plattform in der Programmliste nicht angeboten wird, prüfen Sie mit Hilfe der Seite http://www.java.com/de/download/manual.jsp, ob Java auf Ihrem Computer installiert ist und folgen Sie ggf. den dortigen Anweisungen.

Eine feherhafte Java-Installation sollte zuerst deinstalliert und dann neu installiert werden. Hinweise dazu finden Sie hier: http://www.java.com/de/download/help/error_mainclass.xml.

Ursache 2:
Der Dateityp .jar ist nicht mit der Java-Software verknüpft, sondern wurde durch eine andere Software belegt.

Lösung: Jarfix
Falls sich die die Datei trotz installierter Java-Plattform nicht öffnen lässt, nutzen Sie bitte die Freeware Jarfix 3.0.0. Diese Software ermittelt die installierte Java-Version unter Windows und stellt die richtige Verbindung zwischen dem Dateityp JAR (Java Archiv) und javaw.exe wieder her, damit Java-Programme mit einem Doppelklick gestartet werden können.

Achtung: Bei dem Programm Jarfix handelt es sich um Freeware eines Drittanbieters, für die wir keine Gewähr und keinen Support übernehmen können.

Download von Jarfix aus heise.de

Der Download des Programms Jarfix von www.heise.de erfolgt auf eigene Gefahr. Der dort verlinkte Download wird einer Virenprüfung unterzogen.
Eine Haftung seitens des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. für Schäden und Beeinträchtigungen durch Computerviren ist ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Datenverlust.