Anrechenbare Beträge von Werkstattrechnungen
Eine „vorbildliche“ WfbM-Rechnung sollte zwei Beträge ausweisen:
- den Gesamtrechnungsbetrag
- den Anteil des Gesamtbetrags, der auf die Arbeitsleistung der schwerbehinderten Mitarbeiter/innen entfällt (dieser wird nach einem bestimmten Schlüssel ermittelt, der in den meisten Bundesländern zwischen Integrations-/Inklusionsämter und Werkstätten abgestimmt wurde und ist zur Hälfte auf die Ausgleichsabgabe anrechenbar).
Diese beiden (vollen) Beträge werden in der Aufstellung der Werkstattaufträge angegeben. Die Halbierung auf 50% erfolgt erst zum Schluss - wenn Sie IW-Elan einsetzen, macht das Programm dies automatisch, wenn Sie die Formulare per Hand ausfüllen, ermitteln Sie 50% aus der Summe der anrechenbaren Beträge.
Falls Sie die beiden oben genannten Beträge in einer Werkstattrechnung nicht finden, bitten Sie die Werkstatt um eine entsprechende Aufschlüsselung. Bei Problemen unterstützt Sie auch Ihr Integrations-/Inklusionsamt.