Zählen Teilnehmer/innen an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 14 SGB III zu den Auszubildenden?
Ja, sie zählen mit zu den Azubis und werden deshalb in Spalte 2 wieder von den Arbeitsplätzen abgezogen. Diese Arbeitsplätze müssen in Spalte 1 ebenfalls angegeben worden sein! Da sie aber nach § 157 SGB IX bei der Berechnung der Zahl von Pflichtarbeitsplätzen nicht mitzählen, werden sie von den Gesamtarbeitsplätzen wieder abgezogen.
Schwerbehinderte Teilnehmer/innen an einer Einstiegsqualifizierung werden, wie alle Auszubildenden, doppelt angerechnet und gehören zur Personengruppe SBA2.