Wie werden Mitarbeiter⁠/​innen in der Anzeige berücksichtigt, für die der Arbeitgeber einen Beschäftigungszuschuss nach § 16a SGB II erhält?

Beschäftigungsverhältnisse, die nach dem neuen § 16a SGB II gefördert werden, sind Arbeitsplätze im Sinne des § 156 Abs. 1 SGB IX. Diese Beschäftigten werden also in Spalte 1 mitgezählt. Ein Abzug in Spalte 3 ist nicht möglich. Schwerbehinderte Beschäftigte können auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.