Wie werden Beschäftigte in Altersteilzeit im Anzeigeverfahren behandelt?
Beschäftigte in Altersteilzeit im Teilzeitmodell
- werden bei der Berechnung der Arbeitsplätze in Spalte 1 mitgezählt
- werden in Spalte 3 abgezogen, wenn die TATSÄCHLICHE Arbeitszeit infolge der Altersteilzeit unter 18 Stunden/wöchentlich sinkt
- werden auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet, es sei denn, die Beschäftigten haben schon VOR der Altersteilzeit weniger als 18 Wochenstunden ohne Zulassung der Agentur für Arbeit gearbeitet
Beschäftigte in Altersteilzeit im Blockmodell (einheitliche Behandlung in der Arbeits- und Freiphase)
- werden bei der Berechnung der Arbeitsplätze in Spalte 1 mitgezählt
- werden in Spalte 3 abgezogen, wenn die BEZAHLTE Arbeitszeit weniger als 18 Stunden/wöchentlich beträgt
- werden in Spalte 3 abgezogen, wenn eine Vertretung mit 18 und mehr Wochenstunden eingestellt wurde
- werden auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet, es sei denn, die Beschäftigten haben schon VOR der Altersteilzeit weniger als 18 Wochenstunden ohne Zulassung der Agentur für Arbeit gearbeitet