Erste Schritte
Hier finden Sie erste Informationen im Überblick.
Was ist die Ausgleichsabgabe?
Hier geht es zum Lexikonartikel Ausgleichsabgabe.
Tipp: Im IW-Elan-Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe des Anzeigeverfahrens!
Welche gesetzlichen Vorschriften muss ich beachten?
In unserem Bereich „Vorschriften“ informieren wir Sie über die gesetzlichen Vorgaben, die den Berechnungen zugrunde liegen.
Jede Jahresversion von „IW-Elan“ ist auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben erstellt.
Wie kann ich die Anzeige abgeben?
Die Software IW-Elan unterstützt die Arbeitgeber bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe und der Erstellung der Anzeige. Mit IW-Elan können Sie die Anzeige bequem über eine Internetverbindung an die Agentur für Arbeit schicken oder ausdrucken und per Post verschicken. Hier geht es zur kostenlosen Software.
Wenn Sie die Software nicht benutzen können, können Sie alternativ die amtlichen Formularvordrucke der Bundesagentur für Arbeit über den Bestellservice bestellen.
Welche Daten werden in der Anzeige erfasst?
In der Anzeige werden
- Name und Anschrift des Arbeitgebers (und der Nebenbetriebe)
- die Arbeitsplatzzahlen
- anrechenbare Personen mit Personen- und Nachweisdaten
- anrechenbare Werkstattaufträge
erfasst.
Bis wann muss die Anzeige abgegeben werden?
Die Schwerbehindertenanzeige muss jeweils bis zum 31.3. des Folgejahres abgegeben und die ggf. anfallende Ausgleichsabgabe bezahlt werden. Informieren Sie sich weiter im Lexikonartikel Abgabefrist.
Wohin wird die Anzeige geschickt? An wen wird die Abgabe gezahlt?
Empfänger der Anzeige ist die für den Hauptsitz des Arbeitgebers zuständige Agentur für Arbeit.
Die Ausgleichsabgabe wird an das für den Hauptsitz des Arbeitgebers zuständige Integrations-/Inklusionsamt gezahlt. (Hier finden Sie die Kontakt- und Bankdaten der Integrations-/Inklusionsämter.)