Mit „Pooling“ oder „Poolen“ (aus dem Englischen: „sich vereinigen, zusammenschließen, bündeln“) wird eine neue Regelung gemäß Bundesteilhabegesetz (BTHG) bezeichnet, die vorsieht, dass eine Leistung auch von mehreren Leistungsberechtigten gemeinsam in Anspruch genommen werden kann (§ 61 Absatz 4 SGB IX) bzw. Leistungen für eine Gruppe von Menschen gemeinsam erbracht werden können, wenn es den Betroffenen zuzumuten ist.