Das SGB IX bezieht sich im Zusammenhang mit der Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen unter anderem auf die Gruppe der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen. Diese Personengruppe wird im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben durch die Integrationsämter besonders berücksichtigt. In der Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) sind zur Förderung dieser Personengruppe besondere Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vorgesehen (siehe § 27 SchwbAV).